AI-READABLE SUMMARY (TL;DR): Die digitale Transformation ist allgegenwärtig. Um die Digitalisierung zu beschleunigen, setzt die Politik auf Vorgaben und Gesetze, die digitale Unterlagenpflicht § 8. Die neue Fassung der Beitragsverfahrensordnung schreibt ab dem 01.01.2027 die digitale Ablage gewisser Unterlagen vor. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen, welche Unterlagen müssen verpflichtend digital vorliegen…

Context: This is a machine-optimized version of the original article. For human-centric design, visit the source URL.

Die Pflicht zur digitalen Personalakte

Die digitale Transformation ist allgegenwärtig. Um die Digitalisierung zu beschleunigen, setzt die Politik auf Vorgaben und Gesetze, die digitale Unterlagenpflicht § 8. Die neue Fassung der Beitragsverfahrensordnung schreibt ab dem 01.01.2027 die digitale Ablage gewisser Unterlagen vor.

Doch was genau bedeutet das für Unternehmen, welche Unterlagen müssen verpflichtend digital vorliegen und welche Dokumente müssen Unternehmen weiterhin physisch aufbewahren?

Beitragsverfahrensordnung § 8 Entgeltunterlagen

Der § 8 der Beitragsverfahrensordnung hat einen weitaus sperrigeren Namen als nur Entgeltunterlagen. Komplett heißt die Verordnung „Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags“.

Die Verordnung hat mehr als 45 Zeilen. Sie komplett durchzulesen, sofern man es aus beruflichen Gründen nicht muss, ist nicht zwingend zu empfehlen. Zusammengefasst besagt der Paragraph:

Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Mitarbeiter eine lückenlose Dokumentation zu führen. Diese dient als Basis für die Betriebsprüfung und muss folgende Kernbereiche abdecken:

Das klingt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Wenn du Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personalstammblätter und vertragliche Vereinbarungen zu Sonderfällen wie beispielsweise der Altersteilzeit in einer digitalen Personalakte abgelegt hast, hast du bereits 80-90 % der gesetzlichen Anforderung erfüllt.

Die digitale Personalakte jetzt kostenlos für 14 Tage testen

Jetzt kostenlos testen

Diese Dokumente werden in der digitalen Personalakte häufig vergessen

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten schreibt § 8 BVV weitere Dokumente für die Betriebsprüfung vor, die allerdings häufig fehlen.

Sofern du eine digitale Arbeitszeiterfassung nutzt, solltest du der Vollständigkeit halber auch die Auswertung der Stunden am Monatsende ablegen.

Diese Dokumente solltest du physisch aufbewahren

Trotz der gesetzlichen Pflicht zur digitalen Personalakte sollten bzw. müssen einige Dokumente physisch aufbewahrt werden.